
Rahmenbedingungen


Kostenzuschuss durch die Krankenkassa
Im Rahmen einer Psychotherapie können Sie einen Kostenzuschuss für die Therapiekosten bei der Krankenkassa beantragen.
Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer "krankheitswertigen Störung", das bedeutet es ist notwendig eine Diagnose nach dem aktuell anerkannten Diagnosesystem zu stellen.
​
Die aktuelle Bezuschussung (Stand 04/25) beträgt:
ÖGK 33,70€
BVAEB 48,80€
SVS 45,00€
KFA 37,00€
Verschwiegenheit
Ich bin gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Das bedeutet, dass alles, was Sie mir anvertrauen, unter uns bleibt.
Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Verschwiegenheit gegenüber Behörden, Ärzten, Angehörigen.
